Scheidet die oberirdische Versickerung beispielsweise aus Platzgründen in Städten aus, kann Niederschlagswasser auch direkt unterirdisch versickert werden. 

RIGOLEN, SCHÄCHTE, FILTER ALS UNTERIRDISCHE VERSICKERUNG.

Scheidet die oberirdische Versickerung beispielsweise aus Platzgründen in Städten aus, kann Niederschlagswasser auch direkt unterirdisch versickert werden. Als technische Lösungen bieten sich die Rigolenversickerung beziehungsweise Sickerschächte oder Filter an. 

In Bayern beispielsweise ist nach den Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) oder in oberirdische Gewässer (TRENOG) die Versickerung von ablaufendem Regenwasser von Kupfer- und Zinkdachflächen bis 50 m² (Horizontalprojektion) in unterirdischen Versickerungsanlagen wie Versickerungsschacht und Rigole erlaubnisfrei. Bei größeren Dachflächen (circa 95 m²) ist eine Ableitung in beispielsweise zwei unterirdische Anlagen (Schächte, Rigolen) möglich. 

Bei Dächern von 50 m² bis 1.000 m² ist eine Behandlung ebenfalls erlaubnisfrei:

  • über eine 30 cm bewachsene Oberbodenschicht (pH-Wert 6 bis 8, Humusgehalt 1 bis 3 %, Tongehalt <10 %; Prüfung und ggf. Korrektur des pH-Werts im Abstand von drei Jahren) oder 
  • in einer nach Art. 41f BayWG der Bauart nach zugelassenen Filteranlage.

Eine Liste der bauartzugelassenen Anlagen für die anschließende Einleitung in das Grundwasser findet sich hier.

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